Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Warenverkauf
1. ALLGEMEINES
1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend! Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Waren nachkommen, mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
2. LIEFERUNG
2.1 Soweit wir eigene Verpackung und Transportmittel stellen, gelten unsere besonderen Verpackungsbedingungen.
2.2 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.3 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
3. BERECHNUNG
3.1 Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ausschließlich Verpackung.
3.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
3.3 Die Preise verstehen sich ohne MWSt.
4. HÖHERE GEWALT
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände der Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht vereinbart werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
5. ZAHLUNG
5.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto, sofern kein anderes Zahlungsziel mit unserer Auftragsbestätigung bestätigt wird.
5.2 Die Hereingabe von Wechsel bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
5.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, berechnet.
5.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.5 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
6. VERSAND
6.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
6.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
7.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn Sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
7.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung, Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
8. SCHADENERSATZ
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmengen. Dies gilt, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.2 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
9.3 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit einem eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
9.4 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
9.5 Die Waren und die an ihrer Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9.6 Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10. ERFÜLLUNGSORTt UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Alzenau. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Aschaffenburg oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.